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   VG Berlin, 28.09.2011 - 1 L 265.11   

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https://dejure.org/2011,17004
VG Berlin, 28.09.2011 - 1 L 265.11 (https://dejure.org/2011,17004)
VG Berlin, Entscheidung vom 28.09.2011 - 1 L 265.11 (https://dejure.org/2011,17004)
VG Berlin, Entscheidung vom 28. September 2011 - 1 L 265.11 (https://dejure.org/2011,17004)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Berlin, 14.05.2009 - 1 A 417.08

    Nutzung des Gehwegunterstreifens; Sondernutzung und Vorliegen eines überwiegend

    Auszug aus VG Berlin, 28.09.2011 - 1 L 265.11
    Hierfür bestehen insbesondere vor dem Hintergrund, dass es im Falle der nach § 11 Abs. 2 Satz 1 BerlStrG vorzunehmenden Abwägung der privaten Interessen des Antragstellers mit den öffentlichen Interessen Sache der Behörde bleibt, die betroffenen öffentlichen Interessen etwa des Städtebaus für den Bezirk zu definieren, zu konkretisieren und zu gewichten und die gerichtliche Prüfung insoweit darauf beschränkt ist, ob es sich um einen anerkannten öffentlichen Belang handelt, ob die Konkretisierung nachvollziehbar ist und die straßenrechtliche Praxis etwa aufgrund eines Konzepts einheitlich und willkürfrei gehandhabt wird (st. Rspr. d. Kammer, vgl. u.a. Urteile v. 14. Mai 2009 - 1 A 417.08 - und 11. Mai 2010 - VG 1 K 618.09 -), keine Anhaltspunkte.
  • VG Berlin, 11.05.2010 - 1 K 618.09

    Nutzung öffentlichen Straßenlandes zum Aufstellen von Altkleidercontainern in

    Auszug aus VG Berlin, 28.09.2011 - 1 L 265.11
    Hierfür bestehen insbesondere vor dem Hintergrund, dass es im Falle der nach § 11 Abs. 2 Satz 1 BerlStrG vorzunehmenden Abwägung der privaten Interessen des Antragstellers mit den öffentlichen Interessen Sache der Behörde bleibt, die betroffenen öffentlichen Interessen etwa des Städtebaus für den Bezirk zu definieren, zu konkretisieren und zu gewichten und die gerichtliche Prüfung insoweit darauf beschränkt ist, ob es sich um einen anerkannten öffentlichen Belang handelt, ob die Konkretisierung nachvollziehbar ist und die straßenrechtliche Praxis etwa aufgrund eines Konzepts einheitlich und willkürfrei gehandhabt wird (st. Rspr. d. Kammer, vgl. u.a. Urteile v. 14. Mai 2009 - 1 A 417.08 - und 11. Mai 2010 - VG 1 K 618.09 -), keine Anhaltspunkte.
  • OLG Düsseldorf, 09.03.1995 - 18 U 172/94

    Verkehrssicherungspflicht auf Gehwegen

    Auszug aus VG Berlin, 28.09.2011 - 1 L 265.11
    Zur Straße gehören außer der Fahrbahn auch Seitenstreifen sowie Rad- und Gehwege (BGH VRS 20, 337; Dü NVwZ 01, 1191; NJW 95, 2172).
  • VG Düsseldorf, 06.02.2001 - 16 K 4925/98

    Sondernutzungserlaubnis Container Altkleidersammelcontainer Altkleidercontainer

    Auszug aus VG Berlin, 28.09.2011 - 1 L 265.11
    Zur Straße gehören außer der Fahrbahn auch Seitenstreifen sowie Rad- und Gehwege (BGH VRS 20, 337; Dü NVwZ 01, 1191; NJW 95, 2172).
  • VG Berlin, 18.07.2012 - 1 L 156.12

    Anordnung der Beseitigung von Altkleidercontainern

    Die materielle Rechtmäßigkeit des Vorhabens könnte in Bezug auf jeden einzelnen Aufstellungsort nur dann festgestellt werden, wenn die Antragstellerin jeweils einen - gebundenen - Anspruch auf Erteilung der benötigten Ausnahmegenehmigung hätte (vgl. schon VG Berlin, Beschluss v. 28.09.2011 - VG 1 L 265.11).

    Es ist insofern unerheblich, dass der Antragsgegner vorliegend die Standorte in einem Bescheid zusammengefasst hat, da es sich gleichwohl um 24 separate Beseitigungsanordnungen handelt (vgl. VG Berlin, Beschluss v. 28.09.2011 - VG 1 L 265.11; auch insofern bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 20.12.2011 - OVG 1 S 174.11).

  • VG Berlin, 08.12.2015 - 1 L 376.15

    Beseitigung rechtswidrig aufgestellter Altkleidercontainer im öffentlichen

    Die materielle Rechtmäßigkeit des Vorhabens könnte in Bezug auf jeden einzelnen Aufstellungsort nur dann festgestellt werden, wenn der Antragsteller jeweils einen - gebundenen - Anspruch auf Erteilung der benötigten Ausnahmegenehmigung bzw. Sondernutzungserlaubnis hätte (vgl. schon VG Berlin, Beschluss vom 28. September 2011 - VG 1 L 265.11 -, juris).
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